RENAULT GIBT FREIGABE ZUM KAUF DER GEMIETETEN AKKUS
Der Akku, den verkauft er aber fremd und ohne die Möglichkeit bspw. in die einzelnen Zellen einzublicken, ohne wirklich aus Erfahrungen einschätzen zu können, auf was er sich einlässt.
《》 Twizy 80 04/2016 & Zoe R240 11/2015 《》
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- Snorre
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Weder am Verkauf des Twizy noch bei der Wartung ist ordentlich Geld zu verdienen.
Das gilt auch für den Verkauf des Akkus.
Außer eventuell Sympathien gibt es für den Händler nichts zu gewinnen.
Wieso also sollte er sich das Gewährleistungsrisiko ans Bein binden, selbst wenn es eventuell durch eine Versicherung gedeckt ist.
Im Schadensfall hat er dennoch den Ärger damit und noch immer keinen Verdienst.
Bei mir ist überwiegend auch der potentielle Verdienst der Leistungsanreiz.
Für gute Kunden gibt's aber auch mal Gefälligkeiten.
Und wenn ich richtig gut drauf bin, dann fräs ich KSGs für's Forum.
Das ist dann aber mein Privatvergnügen.
Von einem erwarte ich so etwas aber nicht.
Der darf und soll an seiner Arbeit verdienen.
Tut er das nicht, muss er über kurz oder lang schliessen.
Twizy Cargo, EZ 07/2014, 110.000 km, Stand 09/2024
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- Bigtoe
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In Zukunft (und auch jetzt schon) würde(werde) ich solche Marktteilnehmer meiden.
Würde ich selbst von Handlungen Abstand nehmen die mir im Moment keinen Profit einbringen, hätte ich aus so manches Anschlußgeschäft (Weiterepfehlung) verzichten müssen
BTT 2015 Startnummer 14
BTT 2016 Startnummer 09
BTT 2017 Startnummer 12
natürlich 100% Ökostrom
Geliefert: 03.07.2012 Technic in Weiß mit Türen
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- ptpat
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War am Morgen beim Renö Händler ums Eck um Ersatzteile abzuholen und hab gleich nach dem Batteriekauf gefragt.
...Ja ähm,, soll mich doch bitte direkt an die Renault Bank wenden.
Gesagt getan, wurde für 80 Cent die Minute an die Batteriespezialisten weiter verbunden.
....Nö, es sei nie offiziell verkündet worden, dass man Ihnen die gelieste Batterie abkaufen könne.
Und wenn seien das Einzelfälle, da könne in Foren stehen was wolle.
Netterweise hat der Herr dann den Fall doch eröffnet und eine Anfrage an den Hauptsitz nach Paris geschickt.
Ich hoffe nur nicht, dass der Schweizer Aufschlag dazu kommt wie ich hier schon gesehen habe. 1000 Oken mehr fürs gleiche ist schon mehr als „speziell“.
Nun heisst es warten was für ein Preis raus kommt.
Jahrgang 2013
Laufleistung 47xxxKm
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- northcup
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Snorre schrieb: Auch wenn es den betroffenen Kaufinteressenten bitter ist, ich habe Verständnis wenn ein Händler kein Kaufangebot unterbreiten möchte.
Weder am Verkauf des Twizy noch bei der Wartung ist ordentlich Geld zu verdienen.
Das gilt auch für den Verkauf des Akkus.
Außer eventuell Sympathien gibt es für den Händler nichts zu gewinnen.
Wieso also sollte er sich das Gewährleistungsrisiko ans Bein binden, selbst wenn es eventuell durch eine Versicherung gedeckt ist.
Im Schadensfall hat er dennoch den Ärger damit und noch immer keinen Verdienst.
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Was schlaegst Du vor, damit der Haendler nicht an einem verkauften Akku bankrott geht.
Was Du schreibst, ist die/eine Bankrott-Erklaerung an eine Haendler-Kundenbeziehung. Der Akku-Kauf ist nichts anderes, als ein normales Verkaufsgeschaeft. Von mir aus, kann der Haendler seinen "Verdienst" daran noch draufschlagen. Vollkommener Unsinn, was Du da schreibst.
Oekostrom von EWS-Schoenau
Zoe-Eigenstromversorgung mit 4,2 kwp Sunpower
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- Snorre
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northcup schrieb:
Vollkommener Unsinn, was Du da schreibst.
Wenn du meinst, dann wird's schon so sein.
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- TwizyChrisy
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- Der Trend geht klar zum Zweittwizy äähhh....
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northcup schrieb:
Snorre schrieb: Auch wenn es den betroffenen Kaufinteressenten bitter ist, ich habe Verständnis wenn ein Händler kein Kaufangebot unterbreiten möchte.
Weder am Verkauf des Twizy noch bei der Wartung ist ordentlich Geld zu verdienen.
Das gilt auch für den Verkauf des Akkus.
Außer eventuell Sympathien gibt es für den Händler nichts zu gewinnen.
Wieso also sollte er sich das Gewährleistungsrisiko ans Bein binden, selbst wenn es eventuell durch eine Versicherung gedeckt ist.
Im Schadensfall hat er dennoch den Ärger damit und noch immer keinen Verdienst.
Bei mir ist überwiegend auch der potentielle Verdienst der Leistungsanreiz.
Für gute Kunden gibt's aber auch mal Gefälligkeiten.
Und wenn ich richtig gut drauf bin, dann fräs ich KSGs für's Forum.
Das ist dann aber mein Privatvergnügen.
Von einem erwarte ich so etwas aber nicht.
Der darf und soll an seiner Arbeit verdienen.
Tut er das nicht, muss er über kurz oder lang schliessen.
Was schlaegst Du vor, damit der Haendler nicht an einem verkauften Akku bankrott geht.
Was Du schreibst, ist die/eine Bankrott-Erklaerung an eine Haendler-Kundenbeziehung. Der Akku-Kauf ist nichts anderes, als ein normales Verkaufsgeschaeft. Von mir aus, kann der Haendler seinen "Verdienst" daran noch draufschlagen. Vollkommener Unsinn, was Du da schreibst.
Das nennst Du "normales Verkaufsgeschäft"? Wenn der Händler auf den Preis der Bank die empfohlenen 100 Euro aufschlägt, davon noch die vorgeschriebene Fotodokumentation macht UND noch eine Sachmängelhaftung übernimmt?!?
Ich nenne sowas Harakiri!
"Normales Geschäft" wäre das, was wir dann hier als "Abzocke" bezeichnen würden. Ich hätte (und habe) als ich mein Geschäft noch hatte von solchen risikomaximierten aber gewinnminimierten "Transaktionen" (Geschäft kann man das nicht nennen) stets die Finger gelassen. Selbst ohne die Gewährleistungsgeschichte ist das maximal eine Kundebindungsaktion aber definitiv kein "Geschäft"
Mehr Twizys, mehr Freude.
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- northcup
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Snorre schrieb: Wenn du meinst, dann wird's schon so sein.
Und, was schlaegst Du vor?
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- Snorre
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northcup schrieb:
Snorre schrieb: Wenn du meinst, dann wird's schon so sein.
Und, was schlaegst Du vor?
Ich finde jeder Händler soll das für sich entscheiden.
Derjenige, der für sich mehr Vorteile als Nachteile sieht, soll es den Interessenten anbieten.
Bei den anderen, sollte man respektieren, das sie darin kein Geschäft für sich sehen.
Mein Motto ist: Ein Geschäft ist nur dann gut, wenn alle Seiten davon profitieren.
Wenn aber der Händler vom Kunden und der RCI dazu genötigt wird, Zitat TC: "eine risikomaximierte aber gewinnminimierte Transaktion" zu tätigen, dann gestehe ich ihm zu, das abzulehnen.
Twizy Cargo, EZ 07/2014, 110.000 km, Stand 09/2024
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- Ulli-et-Tom
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E-Klaus schrieb: Mein Händler versteht diese Diskussion überhaupt nicht!
Wie war die Abwicklung bei deinem Händler ? Einfach nur telefonisch oder macht er auch eine Fotodokumentation der Anschlüsse ? (müsste er ja eigentlich)
Sagst du auch, wer dein Händler ist (gerne auch als PN) ?
LG Tom
Twizylino 08-2012 I Twizplay I OVMS V3 I Vorn:145/70R13 I Hinten:145/80R13 I Alu I Tagfahrlicht I Zusatzlager I KAUFAKKU
Twizy(Hummel) Cargo 08-2015 I OVMS V3 I Alu I Zusatzlager I KAUFAKKU
TCCN: tccn[at]gmx.de
Threema: MJRBDTEE
RTT2022 Nr.18
RTT2025 Nr.xx
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- klausz
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- Mittelfristig: X > 160km pro Akkuladung
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140-160km pro Akkuladung, und wie erreichen wir das?
Gemäß dem Motto: "Es ist mir egal ob die Katze schwarz oder weiß ist, Hauptsache sie fängt Mäuse." DENG
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- northcup
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- > 100.000 Twizy-km
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Snorre schrieb:
Ich finde jeder Händler soll das für sich entscheiden.northcup schrieb:
Snorre schrieb: Wenn du meinst, dann wird's schon so sein.
Und, was schlaegst Du vor?
Aber das ist doch absurd. Ich bin Kunde meines Autohauses - der verkauft mir ein Auto mit integrierter Mietsache. Nun wird es zur Kaufsache und ich soll mir einen anderen Haendler suchen, der mir die Mietsache meines Noch-Autohauses verkauft? Das Risiko sollen die Kollegen tragen??
Ich habe angeboten, auf die Sachmaengelhaftung zu verzichten - kein einlenken. Was hab ich da in Hinblick auf Haendler-Kundenbeziehung nicht verstanden? Klar akzeptiere ich das, und gehe auf die Suche. Aber mich hat er doch als Kunden verloren. Das Autohaus, das mir jetzt den Akku verkauft hat doch allerbeste Karten das mein naechstes Auto aus seinem Regal kommt...
Das ist eine klare NoWin-NoWin Situation.
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- euver
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Wenn ja, wieviel km hat der auf der Uhr.
Bei 90.000 km auf dem Akku hat sonst der Händler Angst, der könnte demnächst "ableben".
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- Pfälzer68
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Och büdddääää... fangt nicht an wie auf GE und PV-Forum...
Zum Thema Sachmängelhaftung... die Händler _dürfen_ diese nicht ausschließen!
Ansonsten wäre der Kaufvertrag nicht Rechtssicher.
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- euver
- Platinum Boarder
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Und nicht die juristischen Haare in der Suppe suchen...........
Ich hätte den Akku auch gekauft, wenn im Kaufvertrag defekt gestanden hätte .
Warum ? Das wird Euch schon nächstes Jahr dämmern !
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