RENAULT GIBT FREIGABE ZUM KAUF DER GEMIETETEN AKKUS

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09 Aug 2018 12:51 #155047 von BinKino
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Man bedenke aber auch, neben dem geringen Gewinn, der bei ihm im Verhältnis zum Aufwand stehen soll, ohne dass er 100% für sein RIsiko auch noch drauf schlägt, bei einem gewöhnlichen Gebrauchtwagen kann ein Händler bzw seine Werkstatt alles erdenkliche prüfen und tauschen, damit es nahezu zu keinem Mängelfall kommen kann. Bzw er kann das Risiko viel besser einschätzen. Den Wagen hat er selbst angekauft und stammt dann aus seinem Eigentumspool und bestimmt die Gewinnspanne selbst.
Der Akku, den verkauft er aber fremd und ohne die Möglichkeit bspw. in die einzelnen Zellen einzublicken, ohne wirklich aus Erfahrungen einschätzen zu können, auf was er sich einlässt.

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09 Aug 2018 13:16 #155050 von Snorre
RENAULT GIBT FREIGABE ZUM KAUF DER GEMIETETEN AKKUS
Auch wenn es den betroffenen Kaufinteressenten bitter ist, ich habe Verständnis wenn ein Händler kein Kaufangebot unterbreiten möchte.
Weder am Verkauf des Twizy noch bei der Wartung ist ordentlich Geld zu verdienen.
Das gilt auch für den Verkauf des Akkus.
Außer eventuell Sympathien gibt es für den Händler nichts zu gewinnen.
Wieso also sollte er sich das Gewährleistungsrisiko ans Bein binden, selbst wenn es eventuell durch eine Versicherung gedeckt ist.
Im Schadensfall hat er dennoch den Ärger damit und noch immer keinen Verdienst.

Bei mir ist überwiegend auch der potentielle Verdienst der Leistungsanreiz.
Für gute Kunden gibt's aber auch mal Gefälligkeiten.
Und wenn ich richtig gut drauf bin, dann fräs ich KSGs für's Forum.
Das ist dann aber mein Privatvergnügen.

Von einem :) erwarte ich so etwas aber nicht.
Der darf und soll an seiner Arbeit verdienen.
Tut er das nicht, muss er über kurz oder lang schliessen.

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09 Aug 2018 13:47 #155053 von Bigtoe
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Schon Jeremiah Merriweather sagte immer: Kein Geschäft ohne Risiko.

In Zukunft (und auch jetzt schon) würde(werde) ich solche Marktteilnehmer meiden.

Würde ich selbst von Handlungen Abstand nehmen die mir im Moment keinen Profit einbringen, hätte ich aus so manches Anschlußgeschäft (Weiterepfehlung) verzichten müssen

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09 Aug 2018 14:33 #155058 von ptpat
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In der Schweiz ist wohl alles ein wenig anders....:blink:

War am Morgen beim Renö Händler ums Eck um Ersatzteile abzuholen und hab gleich nach dem Batteriekauf gefragt.
...Ja ähm,, soll mich doch bitte direkt an die Renault Bank wenden.

Gesagt getan, wurde für 80 Cent die Minute an die Batteriespezialisten weiter verbunden.
....Nö, es sei nie offiziell verkündet worden, dass man Ihnen die gelieste Batterie abkaufen könne.
Und wenn seien das Einzelfälle, da könne in Foren stehen was wolle.
Netterweise hat der Herr dann den Fall doch eröffnet und eine Anfrage an den Hauptsitz nach Paris geschickt.

Ich hoffe nur nicht, dass der Schweizer Aufschlag dazu kommt wie ich hier schon gesehen habe. 1000 Oken mehr fürs gleiche ist schon mehr als „speziell“.
Nun heisst es warten was für ein Preis raus kommt.

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09 Aug 2018 15:11 #155061 von northcup
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Snorre schrieb: Auch wenn es den betroffenen Kaufinteressenten bitter ist, ich habe Verständnis wenn ein Händler kein Kaufangebot unterbreiten möchte.
Weder am Verkauf des Twizy noch bei der Wartung ist ordentlich Geld zu verdienen.
Das gilt auch für den Verkauf des Akkus.
Außer eventuell Sympathien gibt es für den Händler nichts zu gewinnen.
Wieso also sollte er sich das Gewährleistungsrisiko ans Bein binden, selbst wenn es eventuell durch eine Versicherung gedeckt ist.
Im Schadensfall hat er dennoch den Ärger damit und noch immer keinen Verdienst.

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Und wenn ich richtig gut drauf bin, dann fräs ich KSGs für's Forum.
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Was schlaegst Du vor, damit der Haendler nicht an einem verkauften Akku bankrott geht.
Was Du schreibst, ist die/eine Bankrott-Erklaerung an eine Haendler-Kundenbeziehung. Der Akku-Kauf ist nichts anderes, als ein normales Verkaufsgeschaeft. Von mir aus, kann der Haendler seinen "Verdienst" daran noch draufschlagen. Vollkommener Unsinn, was Du da schreibst.

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09 Aug 2018 15:35 - 09 Aug 2018 15:46 #155063 von Snorre
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northcup schrieb:
Vollkommener Unsinn, was Du da schreibst.


Wenn du meinst, dann wird's schon so sein. ;)

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09 Aug 2018 15:56 #155064 von TwizyChrisy
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northcup schrieb:

Snorre schrieb: Auch wenn es den betroffenen Kaufinteressenten bitter ist, ich habe Verständnis wenn ein Händler kein Kaufangebot unterbreiten möchte.
Weder am Verkauf des Twizy noch bei der Wartung ist ordentlich Geld zu verdienen.
Das gilt auch für den Verkauf des Akkus.
Außer eventuell Sympathien gibt es für den Händler nichts zu gewinnen.
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Im Schadensfall hat er dennoch den Ärger damit und noch immer keinen Verdienst.

Bei mir ist überwiegend auch der potentielle Verdienst der Leistungsanreiz.
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Was schlaegst Du vor, damit der Haendler nicht an einem verkauften Akku bankrott geht.
Was Du schreibst, ist die/eine Bankrott-Erklaerung an eine Haendler-Kundenbeziehung. Der Akku-Kauf ist nichts anderes, als ein normales Verkaufsgeschaeft. Von mir aus, kann der Haendler seinen "Verdienst" daran noch draufschlagen. Vollkommener Unsinn, was Du da schreibst.



Das nennst Du "normales Verkaufsgeschäft"? Wenn der Händler auf den Preis der Bank die empfohlenen 100 Euro aufschlägt, davon noch die vorgeschriebene Fotodokumentation macht UND noch eine Sachmängelhaftung übernimmt?!?

Ich nenne sowas Harakiri!

"Normales Geschäft" wäre das, was wir dann hier als "Abzocke" bezeichnen würden. Ich hätte (und habe) als ich mein Geschäft noch hatte von solchen risikomaximierten aber gewinnminimierten "Transaktionen" (Geschäft kann man das nicht nennen) stets die Finger gelassen. Selbst ohne die Gewährleistungsgeschichte ist das maximal eine Kundebindungsaktion aber definitiv kein "Geschäft"

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09 Aug 2018 19:46 #155074 von northcup
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Snorre schrieb: Wenn du meinst, dann wird's schon so sein. ;)


Und, was schlaegst Du vor?

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09 Aug 2018 20:01 - 09 Aug 2018 20:03 #155075 von Snorre
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northcup schrieb:

Snorre schrieb: Wenn du meinst, dann wird's schon so sein. ;)


Und, was schlaegst Du vor?


Ich finde jeder Händler soll das für sich entscheiden.
Derjenige, der für sich mehr Vorteile als Nachteile sieht, soll es den Interessenten anbieten.

Bei den anderen, sollte man respektieren, das sie darin kein Geschäft für sich sehen.

Mein Motto ist: Ein Geschäft ist nur dann gut, wenn alle Seiten davon profitieren.
Wenn aber der Händler vom Kunden und der RCI dazu genötigt wird, Zitat TC: "eine risikomaximierte aber gewinnminimierte Transaktion" zu tätigen, dann gestehe ich ihm zu, das abzulehnen.

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09 Aug 2018 20:33 #155081 von Ulli-et-Tom
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E-Klaus schrieb: Mein Händler versteht diese Diskussion überhaupt nicht!


Wie war die Abwicklung bei deinem Händler ? Einfach nur telefonisch oder macht er auch eine Fotodokumentation der Anschlüsse ? (müsste er ja eigentlich)
Sagst du auch, wer dein Händler ist (gerne auch als PN) ?

LG Tom

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09 Aug 2018 21:52 #155097 von klausz
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Um wieder auf das Thema zurückzukommen, einen 2012 Twizy mit Akku hab ich noch. Hab dem Händler gemailt, auf die Gewährleistung verzichte ich. 100€ kann er gerne haben. Akkuübernahme läuft noch.

140-160km pro Akkuladung, und wie erreichen wir das?
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09 Aug 2018 23:03 - 09 Aug 2018 23:07 #155105 von northcup
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Snorre schrieb:

northcup schrieb:

Snorre schrieb: Wenn du meinst, dann wird's schon so sein. ;)


Und, was schlaegst Du vor?

Ich finde jeder Händler soll das für sich entscheiden.


Aber das ist doch absurd. Ich bin Kunde meines Autohauses - der verkauft mir ein Auto mit integrierter Mietsache. Nun wird es zur Kaufsache und ich soll mir einen anderen Haendler suchen, der mir die Mietsache meines Noch-Autohauses verkauft? Das Risiko sollen die Kollegen tragen??
Ich habe angeboten, auf die Sachmaengelhaftung zu verzichten - kein einlenken. Was hab ich da in Hinblick auf Haendler-Kundenbeziehung nicht verstanden? Klar akzeptiere ich das, und gehe auf die Suche. Aber mich hat er doch als Kunden verloren. Das Autohaus, das mir jetzt den Akku verkauft hat doch allerbeste Karten das mein naechstes Auto aus seinem Regal kommt...

Das ist eine klare NoWin-NoWin Situation.

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Letzte Änderung: 09 Aug 2018 23:07 von northcup.
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10 Aug 2018 08:22 - 10 Aug 2018 08:25 #155117 von euver
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@northcup Sind die 90.000 km auf den jetzt angefragten T.Akku bezogen. Meine das ist der zweite T.
Wenn ja, wieviel km hat der auf der Uhr.
Bei 90.000 km auf dem Akku hat sonst der Händler Angst, der könnte demnächst "ableben".
Letzte Änderung: 10 Aug 2018 08:25 von euver.

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10 Aug 2018 09:08 #155123 von Pfälzer68
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Hi.

Och büdddääää... fangt nicht an wie auf GE und PV-Forum... :blink: :huh: :S

Zum Thema Sachmängelhaftung... die Händler _dürfen_ diese nicht ausschließen!
Ansonsten wäre der Kaufvertrag nicht Rechtssicher.

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10 Aug 2018 10:12 - 10 Aug 2018 10:15 #155131 von euver
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Nochmal, die keinen Akku kaufen WOLLEN ..............sollen es bleiben lassen. :whistle:
Und nicht die juristischen Haare in der Suppe suchen...........
Ich hätte den Akku auch gekauft, wenn im Kaufvertrag defekt gestanden hätte .:idea:
Warum ? Das wird Euch schon nächstes Jahr dämmern !
Letzte Änderung: 10 Aug 2018 10:15 von euver.
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