Die Abgaslüge Wie Autoindustrie und Politik uns...
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BinKino schrieb: ... da kommt man vor lauter k*tzen nicht dazu, was sachliches dazu zu schreiben ...
Nun reiss Dich mal zusammen = Wir sollten der Groko vorschlagen, die Richter vorzeitig zu pensi0nieren... das waere einfacher, als ein Gesetz umzustricken.
Aber das mit dem Uebergeben kann ich nachvollziehen - ich muss stark auf meine Atmung achten, wenn Nachrichten aus Politik-Berlin kommen...
Gruss, Klaus
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Hab i scho. Selbstgebastelt.
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carbon_compound schrieb: Was hilfts, wenn Richter sich an (geänderte) Gesetze halten müssen?
Die Grenzwerte sind EU-Recht. Das kann Fr. M. zu unterlaufen versuchen, wird aber misslingen so wie fast alles,
was die so treibt.
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140-160km pro Akkuladung, und wie erreichen wir das?
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Da wird mans sehr genau nehmen.
Ist eh nur Wahlkampf, um in Hessen (Frankfurt) nochn paar dumme Stimmen zu fischen.
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twizybär schrieb:
carbon_compound schrieb: Was hilfts, wenn Richter sich an (geänderte) Gesetze halten müssen?
Die Grenzwerte sind EU-Recht. Das kann Fr. M. zu unterlaufen versuchen, wird aber misslingen so wie fast alles,
was die so treibt.
Naja, machen wir doch schon in vielen Bereichen, einfach EU-Rechte/Vorgaben/Gesetze ignorieren und warten was passiert.
Wenn unserer Regierung wirklich etwas an der Gesundheit der Menschen liegen würde, könnte der Vorschlag von Frau Merkel ja auch andersherum lauten:"Fahrverbote auch bereits bei geringfügig unterschrittenen Werten!"
Auch sehr spannend:
m.faz.net/aktuell/wirtschaft/diesel-affa...siert-auf-veralteten-daten-15850759.html
In 14 besonders mit Stickstoffdioxid belasteten Städten sollen Maßnahmen ergriffen werden, um Fahrverbote für ältere Diesel zu vermeiden. Doch wie F.A.Z.-Recherchen nun zeigen, waren die Daten der Regierung nicht aktuell. Damit ändert sich die Liste der Städte.
...
Der Grenzwert von 50 Mikrogramm im Besonderen und die Liste im Allgemeinen ist entscheidend, weil zuletzt Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Sonntagabend angekündigt hatte, für die besonders belasteten Städte das Bundesimmissionsschutzgesetz ändern wollen. Diese Gesetzesänderung ist allerdings umstritten, weil unklar ist, ob sich dadurch geltendes europäisches Recht umgehen lässt. Dieses sieht seit Jahresanfang 2010 einen verbindlichen Grenzwert von 40 Mikrogramm je Kubikmeter Luft vor.
Viele Grüße, Andreas
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Drum hege ich ja noch ein gewisses Restvertrauen in die deutsche Gerichtsbarkeit.
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Ja, das Meiste davon (oder alles?) in den USA.
Wurden auch dazu verdonnert, dort ein Netz von E-Tankstellen aufzubauen. Damit fangen die gerade an. Ein Träumschen...
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heise.de schrieb: 24.10.2018 15:50 Uhr
Abgasskandal: Porsche SE muss 47 Millionen Euro Schadenersatz zahlen
Der Abgas-Skandal bei VW beschäftigt die Gerichte seit Jahren. Nun ist in Stuttgart ein erstes Urteil gegen die Dachgesellschaft Porsche SE gefallen.
dpa
Das Landgericht Stuttgart hat die VW-Dachgesellschaft Porsche SE zu Schadenersatz in Höhe von fast 47 Millionen Euro verurteilt. Grund ist verspätete Information im Zuge des VW-Dieselskandals.
...
www.heise.de/newsticker/meldung/Mainz-mu...ereiten-Gericht-setzt-Frist-4202184.html
heise.de schrieb: 24.10.2018 15:30 Uhr
Mainz muss Diesel-Fahrverbote vorbereiten – Gericht setzt Frist
Den Verwaltungsichtern in Mainz genügten bisherige Vorkehrungen der Stadt für sauberere Luft nicht.
dpa
Die Deutsche Umwelthilfe konnte sich vor dem Verwaltungsgericht Mainz durchsetzen.
Die Stadt Mainz muss Diesel-Fahrverbote vorbereiten. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts am Mittwoch hervor. Die Kommune müsse Verbote in einen neuen Luftreinhalteplan zum 1. April kommenden Jahres einarbeiten. Kommen müssten die Verbote spätestens zum 1. September 2019 – aber nur wenn der Stickstoffdioxid-Grenzwert im Mittel der ersten sechs Monate des kommenden Jahres nicht eingehalten werde....
Wisst ihr, was mich da etwas stutzig macht, ist dass das jetzt seit kürzester Zeit so alles übers Knie gebrochen zu sein scheint.
Jahrelang hat es keine Sau interessiert. Und die Betrugsache kann nicht allein Auslöser dafür sein.
Da steckt noch mehr dahinter. Irgendwie meint das mein dicker Bauch.
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Die DUH klagt einfach nur, und das erzeugt einen immensen -auch zeitlichen- Druck.
Da werdens nervös allüberall.
Ich sags ja, unsere Gerichte sind nicht zu unterschätzen und -i.d.R.- ziemlich unabhängig.
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‘Diesel: Ab heute formiert sich das Volk gegen Volkswagen
Erstmals können sich Geschädigte in Deutschland in einer Sammelklage zusammenschließen. Verbraucherschützer ...
Karsten Seibel Stand: 07:56 Uhr
Gegen VW hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen jetzt die erste sogenannte Musterfeststellungsklage eingereicht. Damit können sich Tausende betrogene Dieselfahrer gegen den Autobauer zur Wehr setzen.
Die 13-köpfige Kernmannschaft steht. Zusätzlich wird es ein Sondereinsatzkommando geben, das aus 25 Frauen und Männern anderer Abteilungen besteht. Die können jederzeit angefordert werden, falls der Ansturm zu gewaltig wird. Seit Wochen schon bereitet man sich beim Bundesamt für Justiz akribisch auf die erste Musterfeststellungsklage in Deutschland vor.
Nichts darf schiefgehen. Der Bonner Behörde kommt eine besonders wichtige Aufgabe zu: Sie führt das Klageregister, in dem jeder Dieselfahrer stehen muss, der bei der Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen vzbv und des ADAC gegen den Volkswagen-Konzern dabei sein will.
Es werden viele sein. Das lässt sich schon absehen, obwohl die neue Verbraucherklage erst am 1. November überhaupt eingereicht wurde. Kein Wunder, nicht nur die Verbraucherzentralen und der mächtige ADAC mit seinen vielen Millionen Autofahrermitgliedern trommeln für die Klage.
..
Über allem schwebt der 31. Dezember 2018, dann endet das dritte Jahr, nachdem die Softwaremanipulationen bei Volkswagen bekannt wurden, dann verjähren Schadenersatzansprüche von Millionen Dieselfahrern, wenn sie nicht bis dahin Klage eingereicht haben.
Der 31. Dezember ist aber nicht nur ein wichtiger Tag für alle Dieselfahrer, sondern auch für Anwälte, die sich mit ihren Kanzleien auf das Dieselthema spezialisiert haben. Für sie gilt es jetzt, sich die Mandanten und damit das Geschäft für die kommenden Jahre zu sichern. Auch Prozessfinanzierer schauen sich genau an, wie sie an dem Dieselthema in Zukunft noch verdienen können.
Die Musterfeststellungsklage ist eigentlich eine anwaltsfeindliche Regelung. Der Gesetzgeber wollte mit dem neuen Klageweg schließlich die Gerichte entlasten und Menschen ohne Rechtsschutzversicherung eine Möglichkeit geben, kostengünstig Rechtsklarheit zu bekommen.
..
Ein Verband klagt stellvertretend für eine Gruppe von Betroffenen – die Sache beginnt nicht bei einem Landgericht, sondern direkt beim zuständigen Oberlandesgericht. Im Volkswagen-Fall ist es das Gericht in Braunschweig. Der Aufwand und damit das Risiko für jeden Einzelnen ist gering.
Bis auf die Anwälte, die den Verbraucherzentrale-Bundesverband vzbv vertreten, sind alle anderen erst einmal außen vor. Das gilt aber nur für den ersten Schritt, im zweiten könnten alle Anwälte zurück im Spiel sein. Bei der Musterfeststellungsklage geht es nur darum, ob Volkswagen unrechtmäßig gehandelt hat. Wird den Kunden ein Recht auf Schadenersatz zugesprochen, müssen sie dies selbst durchsetzen. Dafür brauchen sie dann jedoch wieder einen eigenen Rechtsanwalt.
Einzige Ausnahme: Volkswagen wäre bereit, sich mit all jenen außergerichtlich zu vergleichen, die sich ins Klageregister eingetragen und so der Musterklage angeschlossen hatten. Verbraucherschützer setzen genau auf diese ...
„Der vzbv geht davon aus, dass ein Unternehmen, das in einer Musterfeststellungsklage antragsgemäß verurteilt worden ist, mit Rücksicht auf sein öffentliches Ansehen Bereitschaft signalisieren könnte, die Schäden ohne zweite Klage zu ersetzen“, heißt es auf der Informationsseite des Verbands zur Musterfeststellungsklage (musterfeststellungsklagen.de).
Bei Volkswagen will man davon nichts wissen. Abgesehen davon, dass man für die Klagen ohnehin keine Rechtsgrundlage sehe, seien die einzelnen Fälle zu unterschiedlich, um sie im Rahmen eines Gesamtvergleichs zu lösen, heißt es aus Wolfsburg.
..
Als Beispiel wird darauf verwiesen, dass die Höhe des etwaigen Schadenersatzes von der Laufleistung jedes einzelnen Fahrzeugs abhänge. Sprich: Die Summe müsste für jeden einzelnen Fall gesondert ermittelt werden.
Wie viel Prozesstaktik in dieser Aussage steckt, wird erst die Zukunft zeigen. Zum jetzigen Zeitpunkt, da sich viele erst noch entscheiden müssen, ob sie bei der Musterfeststellungsklage mitmachen wollen oder nicht, hat Volkswagen natürlich kein Interesse daran, diesen Weg besonders attraktiv erscheinen zu lassen. Je weniger Dieselfahrer bis zur Verjährung am Jahresende den Klageweg beschreiten, desto besser ist das für das Unternehmen.
Das große Duell der kommenden Wochen lautet also: Klägervermeider gegen Klägermobilisierer. Während die einen verhindern wollen, dass sich viele Menschen in das Klageregister eintragen, bieten die anderen gerne ihre Unterstützung an. Zu den bereitwilligen Helfern gehören natürlich der vzbv und sein Partner ADAC. Aber auch Initiatoren von Internetseiten wie Diesel-Verhandlung.de oder Klageregister.info wollen Interessenten unterstützen.
„Wir tragen Sie kostenlos und rechtssicher in das Klageregister ein, welches ab November 2018 bei dem Bundesamt für Justiz in Bonn geführt werden soll“, heißt es beispielsweise auf der Seite Klageregister.info, hinter der die Anwaltskanzlei Werdermann/von Rüden steht. Ziel sei es, dass das Musterfeststellungsverfahren zu einem scharfen Schwert des Verbraucherschutzes geschmiedet werde.
..
Auch wenn der Service die Dieselfahrer nichts kostet, uneigennützig handeln die Kanzleien damit keineswegs. Auf diese Weise können sie schließlich schon heute Adressen sammeln ..
Dann müssten sie nicht die erwarteten vier Jahre warten, bis die Musterfeststellungsklage von den Richtern des Oberlandesgericht und letztlich von jenen des Bundesgerichtshofs entschieden ist.
Auf der Seite Diesel-Verhandlung.de, hinter der die beiden Kanzleien Baum, Reiter & Collegen sowie Gansel Rechtsanwälte stecken, gibt es für die Anmeldung zur Musterfeststellungsklage neben einer kostenlosen „Standard-Variante“ die „Premium-Variante“ für 89 Euro. Bei Letzterer erwirbt der Dieselfahrer nach Angaben der Kanzleien ein „exklusives Informationspaket“, eine „umfassende individuelle Betreuung“ sowie „eine Vorzugsmandatierung für ein mögliches Folgeverfahren“ – die Fälle dieser Mandanten werden bei einem möglichen Folgeverfahren schneller bearbeiten.
..l
Der Vorteil des neuen Klageweges sei schließlich, dass Verbraucher nichts dafür bezahlen müssten. Wie zur Beruhigung fügt der Verband hinzu: Die Eintragung in das Register solle so gestaltet werden, dass man kein Jurist sein müsse, um sich der Klage anzuschließen.
Wobei bislang noch niemand gesehen hat, wie das Klageregister des Bundesamts für Justiz genau aussieht und welche Informationen im Detail verlangt werden. Laut Behörde wird es ein PDF-Formular auf der Internetseite Bundesjustizamt.de geben, dass am Computer ausgefüllt und dann per Mail gesendet werden kann.
Es geht auch ohne das offizielle Formular. Das Gesetz sieht lediglich vor, dass die Anmeldung zum Klageregister in Textform erfolgen muss. Betroffene Dieselfahrer können also auch einfach einen Brief, ein Fax oder eine Mail an das Bundesamt für Justiz, Adenauerallee 99–103 in 53113 Bonn schicken.
Auch Anwälte können ihre eigenen Listen mit den gesammelten Informationen einreichen. Dann ist es an den dortigen Mitarbeitern, den insgesamt 38 Frauen und Männern, die Daten entsprechend in das Klageregister zu übertragen. Voraussichtlich ab Mitte November, nachdem die Klage bei Gericht eingegangen ist, wird das Register geöffnet.
..
Fristverlängerung nur für VW-Kunden möglich
Grundsätzlich ist jeder zugelassen, der seit 2008 einen VW, Skoda, Seat oder Audi mit einem Motor des Typs EA 189 gekauft hat. 2,5 Millionen Fahrzeuge hatte der Autobauer zurückgerufen und ihnen ein Software-Update verpasst. Selbst wer das Fahrzeug mittlerweile wieder verkauft hat, kann auf Schadenersatz hoffen.
Der Weg steht aber nur Privatpersonen offen. Der Unternehmer, dem sein Steuerberater empfohlen hat, seinen Privatwagen über die Firma laufen zu lassen, hat Pech. Auch BMW- oder Daimler-Fahrern bringt es nichts, wenn sie sich der Musterfeststellungsklage anschließen. Sie können sich zwar ins Klageregister eintragen, sie werden aber nicht von einem verbraucherfreundlichen Klageausgang profitieren.
Noch wichtiger: Die Verjährung ihrer Ansprüche wird durch den Eintrag ins Klageregister nicht gehemmt. Macht sie darauf niemand rechtzeitig aufmerksam, kann es zu spät sein, einen alternativen Klageweg einzuschlagen – ihr Fall ist dann womöglich bereits verjährt.
..
Bleibt die Frage nach den Erfolgsaussichten: Auch hier gehört auf beiden Seiten, bei den Klägervermeidern wie bei den Klägermobilisierern, Trommeln zum Handwerk. Fest steht: Bislang hat nur ein Bruchteil der Betroffenen geklagt, rund 26.000 Verfahren waren oder sind bei deutschen Gerichten anhängig.
Eine Statistik darüber, wie die 7400 entschiedenen Fälle ausgegangen sind, gibt es nicht. Volkswagen verweist darauf, dass die „ganz überwiegende Mehrheit“ zugunsten des Volkswagen-Konzerns oder der Händler ausging. Die zwölf bisherigen Urteile auf der Ebene der Oberlandesgerichte seien sogar alle zu VW-Gunsten ausgegangen. ..’
www.welt.de/finanzen/verbraucher/plus182...iert-sich-das-Volk-gegen-Volkswagen.html
——
Falls dieses neue Gestz wirklich was taugt, wer hat das auf den Weg gebracht? Barley als Justizministerin? Andere? Ich kann mir gar nicht vorstellen daß es noch genügend qualifizierte Personen in der deutschen Gesetzgebung(Politik) gibt.
Des weiteren,
kommen nun nochmals 28Mrd€ an Strafe für VW?klausz schrieb: Hier - irgendwo im Video ... wurde gesagt daß der Volkswagen Konzern bisher 28 Milliarden Euro an Strafe wegen der Abgasbetrügereien bezahlt hat. Es ist noch nicht zu Ende.
Was mich da auch stört, wenn ich etwas für x > 15.000€ kaufe (einen Diesel Pkw mit falsch angegebenen Abgaswerten) dann ist das doch kein Wegwerfgut. So etwas muß ich doch qualitativ hochwertig und einigermaßen kostengünstig nachrüsten können. Wer sich heute noch einen neuen Verbrenner kauft ...
(Allerdings, gestern hatte ich eine kurze Diskussion zu E-Fahrzeugen. Die Aussage: ‘.. das geht doch schon sehr lange. Die verhindern das? Weshalb wird das nicht von oben verordnet ..? — Tja, lieber Verbraucher, mit Deinem Geld entscheidest Du was Du kaufst).
140-160km pro Akkuladung, und wie erreichen wir das?
Gemäß dem Motto: "Es ist mir egal ob die Katze schwarz oder weiß ist, Hauptsache sie fängt Mäuse." DENG
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klausz schrieb: ... Abgesehen davon, dass man für die Klagen ohnehin keine Rechtsgrundlage sehe,
Schauschau... so viel zum " erneuerten Firmenleitbild" und der "vollständigen und lückenlosen Aufklärung"
.. Fest steht: Bislang hat nur ein Bruchteil der Betroffenen geklagt, rund 26.000 Verfahren waren oder sind bei deutschen Gerichten anhängig.
Jupp, _DAS_ ist der gute deutsche Michel... "die hamm ja nur geschummelt weil sie mussten!" oder als Couch/Ess/Stammtischwutbürger "Muddi! Die ham uns beschisse! Dene zeiche mers, der nägschde VW werd än Benziner!"
Statistik darüber, wie die 7400 entschiedenen Fälle ausgegangen sind, gibt es nicht. Volkswagen verweist darauf, dass die „ganz überwiegende Mehrheit“ zugunsten des Volkswagen-Konzerns oder der Händler ausging. Die zwölf bisherigen Urteile auf der Ebene der Oberlandesgerichte seien sogar alle zu VW-Gunsten ausgegangen. ..’
Ach!? Sowas...
... mich da auch stört, wenn ich etwas für x > 15.000€ kaufe (einen Diesel Pkw mit falsch angegebenen Abgaswerten) dann ist das doch kein Wegwerfgut. So etwas muß ich doch qualitativ hochwertig und einigermaßen kostengünstig nachrüsten können. Wer sich heute noch einen neuen Verbrenner kauft ...
Weggeworfen wird ja auch ohne Nachrüstung nix, die werden verkauft und fahren direkt im Nachbarstaat weiter! Ich hab doch meinen (im Vergleich zu nem Tdi wirklich sehr dreckigen) Euro5 Dieseldacia auch an Hrubytschdytsch machmagutepreisallden verkauft. Nachrüsten stand bei Renault überhaupt nicht zur Debatte, die äusern sich nichtmal zu dem Thema. Und stilllegen war meiner Finanzministerin nicht vermittelbar...
Der Typ meinte das er noch nie so viele hochwertige Fahrzeuge für solch niedrige Preise eingekauft habe .. und die gehen allesamt nach Russland. Da wird richtig dick Geld verdient.
Und zum Thema Verbrennerkauf... was soll der Durchschnittsbürger denn kaufen? Selbst wir die nicht unbedingt auf jeden Cent schauen müssen haben wir ausser dem Kona (der ja auch nicht wirklich gut ins Nutzungsspektrum passt, ich mach da schon ziemlich die Augen zu...) kein weiteres BEV gefunden, und auch für den muss ich mindestens noch 14 Monate warten.
Alles andere ist als Hauptfahrzeug weiterhin untauglich oder schlicht zu teuer. Und auch nicht lieferbar. Model3 in "standardversion"? Irgendwann nach 2020, wenn überhaupt... und dann wohl auch deutlich über 40k€!
Kia noch mehr SUV, und auch erst > 12 Monate, wenn überhaupt.
Und komm mir jetzt keiner mit statistischen Mittelwerten wie "Reichweite ist doch für 95% nicht wichtig"... doch, für den Jahrzehntelang geprägten Durchschnittsmenschen schon. Da wird sicherheit in Bezug auf "ich kann jederzeit ohne Nachzudenken ins Auto steigen" deutlich weiter oben in der To-have Liste geführt.
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